AGB
hansewerkzeug GmbH & Co. KG
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil der Vereinbarung zwischen Ihnen („Käufer“) und uns, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Geschäftsbedingungen gelten im Hinblick auf alle unsere etwaigen Lieferungen und Leistungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Ihnen haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen Bedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.Es gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Wir behalten uns die Änderung dieser AGB während der Laufzeit der Vereinbarung zwischen Ihnen und uns vor, und zwar unter der Voraussetzung, dass Sie der Änderung zustimmen. Dazu reicht es aus, dass wir Ihnen die Änderung beispielsweise per e-Mail bekannt machen und Sie der Änderung nicht binnen eines Monats widersprechen. Auf die Folgen Ihres Schweigens in diesem Falle werden wir Sie gesondert hinweisen.
Unsere Angebote, insbesondere Preisangaben im Internet sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht aus unserem individuellen schriftlichen Angebot an den Käufer etwas anderes ergibt. Solche verbindlichen Angebote sind für vier Wochen ab Zugang beim Käufer verbindlich. Eine Vereinbarung kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns zustande oder durch die Lieferung von angeforderten Artikeln/ Leistungen. Wir behalten uns produktionsbedingte Änderungen der im Katalog aufgeführten Produkte vor, ebenso Änderungen durch technische Weiterentwicklungen sowie durch Baumaß- und Modellveränderungen. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise gem. unserer Preisliste/ Katalog.
Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Lager Hamburg, und soweit nicht ausdrücklich anders ersichtlich oder vereinbart exklusive MwSt., Versand- und Verpackungskosten, etwaiger Zölle oder Abgaben, die von Käufer zu tragen sind.
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor. Eine solche Mehr- oder Minderlieferung begründet keinen Mangel. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Sonderanfertigungen und Kommissionsaufträgen (Artikel und Abmessungen außerhalb des jeweils gültigen hansewerkzeug Produktprogrammes) ausgeschlossen. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessungen und dergleichen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mehrkosten, die durch Angabe falscher Maße oder Daten entstehen, sind von Käufer zu tragen.
Zur Erfüllung des Vertrages ist hansewerkzeug berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Vorauszahlungen zu verlangen. Liefertermine sind unverbindlich, solange wir sie nicht ausdrücklich und schriftlich als “fix“ bezeichnen. Die Leistungsgefahr geht auf den Käufer über, wenn wir oder unsere Beauftragten die Ware einem Spediteur oder Frachtführer ausgeliefert oder auf eigene Fahrzeuge zum Zweck des Transports an den Empfänger verladen haben.
Sofern unsere Käufer Kaufleute sind, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Sind die Käufer keine Kaufleute, so müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen schriftlich gerügt werden, versteckte Mängel schriftlich innerhalb von 2 Wochen seit Entdeckung. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört (die stets schriftlich vereinbart werden müssen), werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder fehlerhafte Teile oder Teilegruppen austauschen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Leistung kann der Käufer Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufes) verlangen.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, sind Mängelgewährleistungsansprüche/ Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, wir haben grob fahrlässig bzw. vorsätzlich gehandelt, der Mangel betrifft eine Kardinalpflicht bzw. wesentliche Nebenpflicht oder der Ware fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Im Falle der Verletzung einer Kardinal oder wesentlichen Nebenpflicht ist die Haftung auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt und hinsichtlich von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur Überprüfung und ggf. Austausch beanstandeter Lieferungen oder Leistungen zu geben. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, so hat er uns die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko zurückzugeben. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen. Sofern gesetzlich zulässig, verjähren Mängelansprüche/ Schadensersatzansprüche binnen eines Jahres. Für Erfüllungsgehilfen haften wir nur, wenn diese Angestellte von uns sind. Gegenüber Kaufleuten wird eine Haftungshöchstsumme von 1.000.000 € (eine Millionen) vereinbart.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Ist der Käufer Kaufmann, tritt bei Überschreitung der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele ohne weiteres Zahlungsverzug ein. In diesem Falle und wenn im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr die Voraussetzungen für einen Zahlungsverzug vorliegen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. auf die Kaufpreisforderung zu berechnen. Anfallende Inkasso- und Mahngebühren sind vom Käufer zu tragen.
Der Käufer darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen unsere Ansprüche aufrechnen.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von hansewerkzeug bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch der künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. Bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltslieferung an uns zu nehmen; der Käufer erteilt uns hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckungen, Wechsel- oder Scheckprozesse gegen den Käufer vorkommen. Bei Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung von Lieferungen und/ oder Forderungen wird uns der Käufer unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokolle und dergleichen) unverzüglich benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinweisen. Der Käufer ist verpflichtet, die uns durch Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen entstehende Kosten zu tragen.
Haftungsausschluss: die hansewerkzeug GmbH & Co. KG ist kein rechtlicher Nachfolger der Firma FRIWEG Werkzeug GmbH & Co. KG und übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Firma FRIWEG Werkzeug GmBH & Co. KG.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer ist Hamburg-Mitte. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Sofern diese Bedingungen eine Schriftform fordern, so ist die gesetzliche Schriftform unter Ausschluss der Ersetzung durch die elektronische Form gemeint.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen und des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
Wir weisen gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hin, dass die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten in unserer EDV gespeichert werden. Die Beachtung der gesetzlichen Schutzbestimmungen gegen den Missbrauch personenbezogener Daten ist sichergestellt.
hansewerkzeug GmbH
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil der Vereinbarung zwischen Ihnen („Käufer“) und uns, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Geschäftsbedingungen gelten im Hinblick auf alle unsere etwaigen Lieferungen und Leistungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Ihnen haben keine Gültigkeit, auch wenn wir diesen Bedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Es gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Wir behalten uns die Änderung dieser AGB während der Laufzeit der Vereinbarung zwischen Ihnen und uns vor, und zwar unter der Voraussetzung, dass Sie der Änderung zustimmen. Dazu reicht es aus, dass wir Ihnen die Änderung beispielsweise per e-Mail bekannt machen und Sie der Änderung nicht binnen eines Monats widersprechen. Auf die Folgen Ihres Schweigens in diesem Falle werden wir Sie gesondert hinweisen.
3. Unsere Angebote, insbesondere Preisangaben im Internet sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht aus unserem individuellen schriftlichen Angebot an den Käufer etwas anderes ergibt. Solche verbindlichen Angebote sind für vier Wochen ab Zugang beim Käufer verbindlich. Eine Vereinbarung kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns zustande oder durch die Lieferung von angeforderten Artikeln/ Leistungen. Wir behalten uns produktionsbedingte Änderungen der im Katalog aufgeführten Produkte vor, ebenso Änderungen durch technische Weiterentwicklungen sowie durch Baumaß- und Modellveränderungen. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise gem. unserer Preisliste/ Katalog.
4. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Lager Hamburg, und soweit nicht ausdrücklich anders ersichtlich oder vereinbart exklusive MwSt., Versand- und Verpackungskosten, etwaiger Zölle oder Abgaben, die von Käufer zu tragen sind.
5. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor. Eine solche Mehr- oder Minderlieferung begründet keinen Mangel. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bei Sonderanfertigungen und Kommissionsaufträgen (Artikel und Abmessungen außerhalb des jeweils gültigen hansewerkzeug Produktprogrammes) ausgeschlossen. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessungen und dergleichen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mehrkosten, die durch Angabe falscher Maße oder Daten entstehen, sind von Käufer zu tragen.
6. Zur Erfüllung des Vertrages ist hansewerkzeug berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Vorauszahlungen zu verlangen. Liefertermine sind unverbindlich, solange wir sie nicht ausdrücklich und schriftlich als “fix“ bezeichnen. Die Leistungsgefahr geht auf den Käufer über, wenn wir oder unsere Beauftragten die Ware einem Spediteur oder Frachtführer ausgeliefert oder auf eigene Fahrzeuge zum Zweck des Transports an den Empfänger verladen haben.
7. Sofern unsere Käufer Kaufleute sind, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Sind die Käufer keine Kaufleute, so müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen schriftlich gerügt werden, versteckte Mängel schriftlich innerhalb von 2 Wochen seit Entdeckung. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört (die stets schriftlich vereinbart werden müssen), werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder fehlerhafte Teile oder Teilegruppen austauschen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Leistung kann der Käufer Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufes) verlangen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, sind Mängelgewährleistungsansprüche/ Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, wir haben grob fahrlässig bzw. vorsätzlich gehandelt, der Mangel betrifft eine Kardinalpflicht bzw. wesentliche Nebenpflicht oder der Ware fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Im Falle der Verletzung einer Kardinal oder wesentlichen Nebenpflicht ist die Haftung auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt und hinsichtlich von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur Überprüfung und ggf. Austausch beanstandeter Lieferungen oder Leistungen zu geben. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, so hat er uns die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko zurückzugeben. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen. Sofern gesetzlich zulässig, verjähren Mängelansprüche/ Schadensersatzansprüche binnen eines Jahres. Für Erfüllungsgehilfen haften wir nur, wenn diese Angestellte von uns sind. Gegenüber Kaufleuten wird eine Haftungshöchstsumme von 1.000.000 € (eine Millionen) vereinbart.
8. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Ist der Käufer Kaufmann, tritt bei Überschreitung der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele ohne weiteres Zahlungsverzug ein. In diesem Falle und wenn im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr die Voraussetzungen für einen Zahlungsverzug vorliegen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. auf die Kaufpreisforderung zu berechnen. Anfallende Inkasso- und Mahngebühren sind vom Käufer zu tragen.
9. Der Käufer darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen unsere Ansprüche aufrechnen. 10. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von hansewerkzeug bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch der künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. Bei drohender Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hindeuten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltslieferung an uns zu nehmen; der Käufer erteilt uns hiermit unwiderruflich und unbedingt seine Zustimmung zur Herausgabe. Das gleiche gilt, wenn Zwangsvollstreckungen, Wechsel- oder Scheckprozesse gegen den Käufer vorkommen. Bei Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung von Lieferungen und/ oder Forderungen wird uns der Käufer unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokolle und dergleichen) unverzüglich benachrichtigen und den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinweisen. Der Käufer ist verpflichtet, die uns durch Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte erforderlichen Abwehrmaßnahmen entstehende Kosten zu tragen.
11. Haftungsausschluss: die Firma hansewerkzeug GmbH ist kein rechtlicher Nachfolger der Firma FRIWEG Werkzeug Ges.mbH und übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Firma FRIWEG Werkzeug Ges.mbH.
12. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer ist Salzburg. Anwendbares Recht ist das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Sofern diese Bedingungen eine Schriftform fordern, so ist die gesetzliche Schriftform unter Ausschluss der Ersetzung durch die elektronische Form gemeint.
13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen und des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen.
14. Wir weisen darauf hin, dass die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten in unserer EDV gespeichert werden. Die Beachtung der gesetzlichen Schutzbestimmungen gegen den Missbrauch personenbezogener Daten ist sichergestellt.